Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren...
Führerscheinklasse B196 (max. 125 ccm, 11 kW)
seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren.
- Es genügt eine Fahrerschulung
- Keine theoretische und praktische Prüfung
- B196 gilt nur in Deutschland
Voraussetzungen:
- Fahrerschulung Theorieunterricht á 4 x 90 min
- Fahrerschulung Praxis á 5 x 90 min
- Vorbesitz der PKW-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Ist B196 erweiterbar?
Nein!
Denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse.
Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich!!!