Führerschein Klasse B (PKW)
Mindestalter: 18 Jahre oder für "begleitendes Fahren (BF17)" 17 Jahre
- Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg (ausgenommen Kfz der Klasse A1, A2 und A)
- max. 8 Personen (ohne Fahrer)
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschreitet
- beinhaltet Führerscheinklassen AM und L
Theoretischer Unterricht:
- mindestens 12 Doppelstunden á 90 min (bei Erweiterung 6 Doppelstunden á 90 min)
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Fahrpraktischer Unterricht:
Neben einer bestimmten Anzahl an Übungsfahrten (á 45 min), die je nach Begabung des Fahrschülers unterschiedlich hoch ausfallen, kommen folgende Sonderfahrten hinzu:
- Sonderfahrten á 45 min
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Dämmerungs-/Nachtfahrten