Führerscheinklasse A (Motorrad)
Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg oder 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
- Zweirädrige Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Dreirädrige Krafträder mit einer Leistung über 15 kW
- beinhaltet Führerscheinklassen AM, A1 und A2
Theoretischer Unterricht:
- mindestens 12 Doppelstunden á 90 min (bei Erweiterung 6 Doppelstunden á 90 min)
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Fahrpraktischer Unterricht:
Neben einer bestimmten Anzahl an Übungsfahrten (á 45 min), die je nach Begabung des Fahrschülers unterschiedlich hoch ausfallen, kommen folgende Sonderfahrten hinzu:
- Sonderfahrten á 45 min
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Dämmerungs-/Nachtfahrten
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung (bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich)