Führerscheinklasse A (Motorrad)

Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg oder 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A 

  • Zweirädrige Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Dreirädrige Krafträder mit einer Leistung über 15 kW
  • beinhaltet Führerscheinklassen AM, A1 und A2

Theoretischer Unterricht:

  • mindestens 12 Doppelstunden á 90 min (bei Erweiterung 6 Doppelstunden á 90 min)
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht 

Fahrpraktischer Unterricht:

Neben einer bestimmten Anzahl an Übungsfahrten (á 45 min), die je nach Begabung des Fahrschülers unterschiedlich hoch ausfallen, kommen folgende Sonderfahrten hinzu:

  • Sonderfahrten á 45 min
    - 5 Überlandfahrten
    - 4 Autobahnfahrten
    - 3 Dämmerungs-/Nachtfahrten


Prüfung:

Theoretische und praktische Prüfung (bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich)